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ABG - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Neuer Handlungsspielraum Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.09.2022

 

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Berechtigte Vertreter für den Neuen Handlungsspielraum sind
Mag. Karin Weigl, MSc, selbständige Unternehmerin und
Hannes Gessoni, MSc., selbständiger Unternehmer.
In Folge als Neuer Handlungsspielraum oder Vertreter des Neuen Handlungsspielraums genannt.
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und Neuer Handlungsspielraum gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von den berechtigten Vertretern von Neuer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

  1. Umfang des Auftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird vertraglich vereinbart.

2.2 Vertreter des Neuen Handlungsspielraumes sind berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Vertreter des Neuen Handlungsspielraumes. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Vertreter des Neuen Handlungsspielraumes zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Neue Handlungsspielraum anbietet.

  1. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung von Räumlichkeiten und dem relevanten technischen Equipment (wie z.B. Beamer, Pinwände, Flipchart u.s.w.).

3.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Neue Handlungsspielraum ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von dem Neuen Handlungsspielraum über diese informiert werden.

  1. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Neuen Handlungsspielraumes zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

  1. Projektabschluss

5.1 Der Projektabschluss wird in Form eines Abschlussgesprächs durchgeführt.

5.2 Das Leben leben karin weigl e.U. (oder ein im Auftrag des Auftragnehmers handelnder Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

 

  1. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte der Werke, die vom Neuen Handlungsspielraum und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffen werden (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen (Modelle), Bücher, Artikel (Berichte), Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei dem Neuen Handlungsspielraum. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung durch den Neuen Handlungsspielrau, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Neuen Handlungsspielraumes – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Neuen Handlungsspielraum zur sofortigen, vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

 

  1. Haftung / Schadenersatz

7.1 Der Neue Handlungsspielraum haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Vertretern des Neuen Handlungsspielraums beigezogene Dritte zurückgehen.

7.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

7.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Neuen Handlungsspielraums zurückzuführen ist.

7.4 Sofern der Neue Handlungsspielraum das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Neue Handlungsspielraum diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

  1. Geheimhaltung / Datenschutz

8.1 Der Neue Handlungsspielraum verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

8.2 Weiters verpflichtet sich der Neue Handlungsspielraum über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

8.3 Der Neue Handlungsspielraum ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

8.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

8.5 Der Neue Handlungsspielraum ist berechtigt, ihr anvertrauten personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Neue Handlungsspielraum Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

  1. Honorar

9.1  Die erbrachten Leistungen werden von Vertretern des Neue Handlungsspielraums mit den jeweiligen Auftraggeber unmittelbar nach Erbringung oder im Falle einer mehrmonatigen Leistungserstellung monatlich abgerechnet.

9.2  Fakturierte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt (ohne Abzüge) fällig.

9.3 Der Neue Handlungsspielraum wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

9.4 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Neue Handlungsspielraum vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

9.5 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Vertreter des Neue Handlungsspielraums, so behält der Neue Handlungsspielraum den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen sind mit 50 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Neue Handlungsspielraum bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

9.6 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Neue Handlungsspielraum von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

  1. Elektronische Rechnungslegung

10.1 Vertreter des Neue Handlungsspielraums sind berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Vertreter des Neuen Handlungsspielraums ausdrücklich einverstanden.

 

 

  1. Absagen und Verschiebungen

Für Terminstornierungen seitens der Auftraggeberin, oder auch teilweise Stornierungen gelten folgende Gebühren:

11.1.    Für Beratungsleistungen in Form von Workshops, Seminaren und Trainings wird bei einer Stornierung

– ab vier Wochen vor dem vereinbarten Termin 50% der zu verrechnenden Summe,
– innerhalb von zwei Wochen 100% (bei Verschiebung mit fixem Termin 50% des Gesamthonorars) in Rechnung gestellt.

Für Stornierungen von Workshops und Klausuren aufgrund von auftraggeberseitigen, internen Präventivmaßnahmen gegen das Corona-Virus, die innerhalb von 21 Tagen vor dem geplanten Termin erfolgen, werden 100% der Kosten in Rechnung gestellt, es sei denn, es gibt zu diesem Zeitpunkt eine offizielle Vorgabe für öffentliche Quarantänemaßnahmen der Republik Österreich.

11.2.    Für Beratungsleistungen in Form von Coachings und persönlichen Beratungen und Gesprächen werden bei Stornierung von vereinbarten Terminen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin die Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Eine kostenfreie Terminabsage ist bis zu 24 Stunden vor dem Termin möglich.

11.3. Bei Anmeldungen zu öffentlichen Veranstaltungen (Seminare und Workshops) des Neue Handlungsspielraums gilt bei Stornierung folgendes:

– kostenfreie Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
– 29 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltungs-/Seminar-/Workshopbeginn werden 75% des Veranstaltungs-/Seminar-/Workshopbeitrages in Rechnung gestellt.
– ab dem 13. Tag vor der Veranstaltung bzw. bei Nichterscheine werden 100 % des Veranstaltungs-/ Seminar-/Workshopbeitrages in Rechnung gestellt.

Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers wird keine Stornogebühr in Rechnung gestellt. Bei mehrtägigen Seminaren ist eine Buchung bzw. Stornierung einzelner Seminartage nicht möglich.

 

  1. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
– wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

  1. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsorte sind die Orte der beruflichen Niederlassung von Vertretern des Neue Handlungsspielraums (für Mag. Karin Weigl, MSc. Gilt Wien, für Hannes Gessoni, MSc. Gilt Klagenfurt, Stand 1.9.2022). Für Streitigkeiten ist das Gericht an den Unternehmensorten (wie oben) der Vertreter des Neue Handlungsspielraums zuständig.